Klare Niederlage: Hertha BSC unterliegt im Rechtsstreit mit Fredi Bobic

Im Rechtsstreit mit Ex-Manager Fredi Bobic hat Hertha BSC eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Berlin hat die Klage des einstigen Geschäftsführers anerkannt. Somit droht Hertha die Zahlung einer millionenschweren Abfindung.

© Foto: IMAGO / Nordphoto
Text: Björn Leffler

 

Vor etwa 16 Monaten musste Fredi Bobic seinen Posten als Geschäftsführer Sport bei Hertha BSC räumen. Nach einer 0:2-Niederlage gegen Union Berlin im Januar 2023 folgte zunächst eine ordentliche Kündigung, die am 10. Februar in eine außerordentliche Kündigung umgewandelt wurde.

Bobic zog anschließend vor Gericht und erlangte nun einen eindeutigen Sieg: Das Landgericht Berlin entschied zu seinen Gunsten in Bezug auf die außerordentliche Kündigung. Die Klage gegen die ordentliche Kündigung war bereits im Februar 2024 in einem Teilurteil abgewiesen worden.

Hertha BSC unterliegt im Rechtsstreit mit Fredi Bobic deutlich

Hertha BSC hatte die außerordentliche Kündigung hauptsächlich mit dem Verdacht der Weitergabe vertraulicher Unterlagen begründet. Zudem wurde Bobic ein unprofessioneller Umgang mit einem Reporter vorgeworfen, für den er sich später entschuldigte.

Der damalige Präsident von Hertha BSC, Kay Bernstein, erklärte in einer eidesstattlichen Versicherung, dass Axel Hellmann, Vorstandssprecher von Eintracht Frankfurt und zum damaligen Zeitpunkt Interimschef der DFL, ihm bestätigt habe, ein vertrauliches Dokument über die Zusammenarbeit von Hertha BSC mit dem Investor 777 Partners von Bobic erhalten zu haben.

Bobic versichert, keine vertraulichen Informationen weitergegeben zu haben

Während der mündlichen Anhörung am Montag bestritt Hellmann jedoch diese Behauptung. Er erklärte, keinen Kontakt zu Bobic gehabt zu haben, und auch Bobic selbst versicherte, niemals vertrauliche Informationen weitergegeben zu haben.

Das Landgericht Berlin verkündete am Dienstagmorgen sein Urteil: Die Klage von Bobic gegen die außerordentliche Kündigung wurde anerkannt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da eine Berufung möglich ist. Eine detaillierte Begründung des Urteils steht noch aus. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss Hertha BSC Bobic eine vertraglich vereinbarte Abfindung zahlen – dies dürfte dem finanziell eh schon angeschlagenen Verein zusätzliche Probleme bereiten.

Quellen: Der Spiegel, Kicker, B.Z.

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